EILMELDUNG: ab sofort - Kreisstadt Bergheim hebt Coronaregeln teilweise auf
Kreisstadt Bergheim: Sinkende Inzidenz ermöglicht die Aufhebung der Bergheimer Allgemeinverfügung
Kitas und Schulen öffnen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb, bzw. im Wechselunterrichtsmodell
Die 7-Tages-Inzidenz bei den Corona-Neuansteckungen liegt heute im Rhein-Erft-Kreis seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 165.
„Dass Bergheim in etwas mehr als einer Woche von einer Inzidenz von über 240 auf unter 100 gesunken ist, ist eine sehr gute Nachricht und zeigt, dass die verschärften Maßnahmen sich positiv auf die Situation in Bergheim ausgewirkt haben. Dennoch waren diese Maßnahmen mit zusätzlichen Entbehrungen und Einschränkungen für unsere Bürgerinnen und Bürger verbunden. Daher hat der Krisenstab der Kreisstadt Bergheim entschieden, die zusätzlichen Verbote wie das
Grill-, Picknick- und Alkoholverbot, ab dem 21.05.2021 wieder aufzuheben. Umso wichtiger ist es, dass wir mit den Lockerungen so verantwortungsvoll und diszipliniert als möglich umgehen und uns auch weiterhin an die geltenden Abstands- und Hygienevorschriften halten, damit wir gemeinsam die niedrigen Inzidenzwerte halten und bestenfalls natürlich noch weiter reduzieren können“, so Bürgermeister Volker Mießeler.
Aufhebung der Allgemeinverfügung ab 21.05.2021
Mit Wirkung zum 21.05.2021 wird die „Allgemeinverfügung der Kreisstadt Bergheim zur regionalen Anpassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) an das Infektionsgeschehen in der Kreisstadt Bergheim“ vom 07.05.2021 aufgehoben. Im Stadtgebiet der Kreisstadt Bergheim ist auf den öffentlichen Flächen, Grünanlagen und Parks u.a. das Grillen und Picknicken wieder gestattet.
Kitas öffnen ab 21.05.2021 im eingeschränkten Regelbetrieb
Im Rahmen der so genannten Bundesnotbremse wurde ab dem 26.04.2021 für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den Kommunen des Rhein-ErftKreises die bedarfsorientierte Notbetreuung eingeführt. Für die Inanspruchnahme der Betreuung mussten Eltern ihren Betreuungsbedarf geltend machen. Laut Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 19.05.2021 endet die
bedarfsorientierte Notbetreuung im Rhein-Erft-Kreis am 20.05.2021. Somit kehren ab dem 21.05.2021 die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in den eingeschränkten Regelbetrieb zurück. Das Betreuungsangebot besteht demnach ab dem 21.05.2021 wieder für alle Kinder, unabhängig vom Betreuungsbedarf der Eltern. Die derzeitige Reduzierung des Betreuungsumfangs um 10 Wochenstunden bleibt bestehen.
Für die Kindertagespflege bestehen keine Einschränkungen des Betreuungsumfangs.
Schulen gehen ab 26.05.2021 in das Wechselunterrichtsmodell
In Grund- und weiterführenden Schulen gilt das Außerkrafttreten des ausschließlichen Distanzunterrichts ab dem 24.05.2021, 0.00 Uhr. Die Bergheimer Schulen steigen daher nach dem Pfingstferientag ab Mittwoch, den 26.05.2021 wieder vom Distanz- auf den Wechselunterricht um.
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen wird auch weiterhin eine pädagogische Notbetreuung ermöglicht.
Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind weiterhin Abschlussklassen und ein Teil der Förderschulen.
Ab Montag, den 31.05.2021 kehren grundsätzlich alle Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen ist es derzeit wahrscheinlich, dass dazu auch der Rhein-Erft-Kreis gehören wird. Der Unterricht wird dann weiterhin unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Testung von 2 x pro Woche durchgeführt. Ab dem 31.05.2021 ist auch grundsätzlich die OGS-Betreuung wieder vollumfänglich möglich.
Datum: 20.05.2021
Auskunft erteilt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Bürgerbeteiligung
Christina Conen
Telefon: 02271- 89 651
E- Mail:
Fachauskunft erteilt:
Rats- und Bürgermeisterbüro
Michael Robens
Telefon: 02271- 89 442
E-Mail: