Kreisstadt Bergheim informiert:
Neue Regelungen zur Rattenbekämpfung
Seit dem 26. April 2026 gelten verschärfte Vorschriften für bestimmte Rattenbekämpfungsmittel. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist der Verkauf von Produkten mit Wirkstoffen wie Coumatetralyl, das die Blutgerinnung hemmt und zu inneren Blutungen führt – an Privatpersonen nicht mehr erlaubt. Bereits erworbene Mittel dürfen jedoch noch bis zum 22. Oktober 2026 verwendet werden. Danach ist auch deren Einsatz verboten.
Ideale Bedingungen für Ratten
Unverschlossene Müllbehälter, unsachgemäß entsorgte Speisereste, herabgefallenes Fallobst in Gärten oder ständig zugängliches Futter, wie z.B. in Vogelhäuschen im Freien, bieten Ratten optimale Lebensbedingungen. Solche Nahrungsquellen und geschützte Verstecke begünstigen eine rasche Vermehrung der Tiere.
Vorbeugung als beste Strategie
Experten und Umweltverbände sind sich einig: Der wirksamste Schutz vor Rattenbefall ist die Vorbeugung. Entscheidend ist, potenzielle Nahrungsquellen systematisch zu eliminieren. Dazu zählen:
✓ Mülltonnen mit sicheren Verschlüssen.
✓ die konsequente Entsorgung von Essensresten.
✓ das Beseitigen von Fallobst und offenem Tierfutter (z. B. für Vögel oder Igel).
Ohne ausreichend Nahrung verlieren betroffene Gebiete für Ratten schnell an Attraktivität.
Die Aufforderung, Bekämpfungsmaßnahmen auf privater Fläche eigenverantwortlich durchzuführen, findet sich in § 5 Abs. 6 der Bergheimer Stadt-Ordnung. Eine Nichtdurchführung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
und kann ein Bußgeld in Höhe von 500 € zur Folge haben.
Tipps für eine saubere Stadt:
✓ Keine Essensreste im Abfluss oder in der Toilette entsorgen.
✓ Nicht mehr essbare Speisereste dürfen (ohne Verpackung) über die Biotonne entsorgt werden. Feuchte Speisereste sollten in Zeitungspapier eingewickelt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Deckel geschlossen ist und das Gefäß im Schatten steht.
✓ Auf den Kompost gehören nur ungekochte, pflanzliche Reste.
✓ Abfallgefäße und Gelbe Säcke sollten erst am Abholtag an die Grundstücksgrenze gestellt werden.
✓ Sperrmüll und andere Abfälle auf dem eigenen Grundstück sind beliebte Nistplätze. Daher sollte regelmäßig entrümpelt werden.
✓ Wildlebende Tauben, Enten, Schwäne, Nutrias, Ratten dürfen nicht gefüttert werden.
✓ Keine Abfälle und Essensreste in Grünanlagen, Straßen und Plätzen liegen lassen.
Zusätzlich bei akutem Rattenbefall
✓ Aufsammeln von Fallobst auf privaten Flächen.
✓ Fütterung von Wildvögeln, etc. einstellen.
✓ Beauftragung eines professionellen Dienstleisters dringend erforderlich.
Keine Chance den Nagern: Bauliche Mängel beseitigen!
✓ Türspalten und Maueröffnungen schließen.
✓ Kellerfenster und Lüftungsschächte vergittern.
✓ Defekte Kanalrohre oder sonstige Hausanschlüsse reparieren.
✓ Falls nicht vorhanden, Rückschlagklappen in Abflusssysteme einbauen.
Prüfen Sie Ihre Versicherung: Manche Verträge übernehmen die Kosten (anteilig) für professionelle Rattenbekämpfung.
Ihre Ansprechpartner für Rat und Hilfe bei Ratten:
Die Abfallberatungsstelle der Stadtwerke Bergheim erreichen Sie telefonisch unter 02271/6071241, per E-Mail unter
Die Ordnungsbehörde der Kreisstadt Bergheim erreichen Sie unter 02271/89-564 oder per E-Mail unter
Datum: 22.05.2026