Aufhebung des Hundeverbots auf den städtischen Friedhöfen der Kreisstadt Bergheim
Im Zuge der 3. Änderung der Friedhofssatzung vom 03.07.2023, welche ab dem 11.07.2023 in Kraft getreten ist, wurde unter anderem das Hundeverbot auf allen städtischen Friedhöfen aufgehoben. Der Rat der Kreisstadt Bergheim hatte die Änderung der Satzung in seiner Sitzung am 19.06.2023 beschlossen.
Demnach ist das Mitführen von Hunden beim Friedhofsbesuch in Bergheim ab sofort erlaubt. Zuvor galt lediglich eine Ausnahmeregelung für Blinden- und Assistenzhunde, zum Beispiel für Schwerbehindertenbegleithunde.
Die Kreisstadt Bergheim weist jedoch darauf hin, dass die Tiere an einer Leine mit maximal zwei Metern Länge zu führen sind und bittet alle Hundehalter beim Besuch eines Friedhofs dessen besonderen Charakter zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass andere Besucherinnen und Besucher sich nicht durch die Anwesenheit des Vierbeiners gestört fühlen. Selbstverständlich soll darauf geachtet werden, dass keine Hinterlassenschaften der Tiere auf dem Friedhof zurückbleiben.
Die Kreisstadt Bergheim möchte mit der Aufhebung des Hundeverbots einen ersten Schritt zur Umwandlung der städtischen Friedhöfe hin zu Orten der Bürgerbegegnung und Naherholung gehen. „Auch wenn Friedhöfe weiterhin ein Ort für Trauer, Bestattung und Verabschiedung bleiben sollen, haben sich die Anforderungen unserer Gesellschaft an eine zeitgemäße Bestattungs- und Trauerkultur verändert. So können Friedhöfe auch als „Grüne Oasen“ im Stadtgebiet, mit ihrer pflanzlichen Vegetation und ihrem reichhaltigen Vorkommen an Lebewesen, künftig dazu beitragen, zusätzliche Räume für soziale Begegnungen der Bergheimer Bürger innen und Bürger zu schaffen“, so Bürgermeister Volker Mießeler.
Der aktuelle Satzungstext ist über die Website der Kreisstadt Bergheim www.bergheim.de
einsehbar.
Datum: 12.07.2023
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